Auslandskrankenversicherung z.B:
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Für Auslandsreisende ist der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung unerlässlich. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten anfallende Krankheitskosten nur, wenn Sie in einem Land unterwegs sind, das entweder zur EU gehört, oder mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Und dann gilt: Krankheitskosten werden von den Krankenkassen nur begrenzt im Rahmen ihrer in Deutschland üblichen Sätze übernommen! Der gesetzliche Krankenversicherungsschutz reicht dann oft nicht aus. - Jenseits europäischer Grenzen sind Sie Privatpatient! Das heißt, Sie müssten auch sehr hohe Behandlungskosten selbst tragen. Hinzu kommt, dass für einen medizinisch notwendigen Rücktransport die gesetzlichen Krankenkassen überhaupt keinen Versicherungsschutz gewähren.
Auch als privat Versicherter sollten Sie Ihre vorhandene Police überprüfen: Schließt die private Krankenversicherung vollen Auslandsschutz für die Dauer der jeweiligen Reise ein? Ist ein Krankenrücktransport mitversichert? Vereinbaren Sie eine Reise-Krankenversicherung, sparen Sie mögliche Selbstbeteiligungen Ihrer privaten Vollversicherung und die mögliche Beitragsrückerstattung wird nicht gefährdet.
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Versichern können sich alle, die ihren ständigen Wohnsitz in der BRD haben.
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