Agentur DB2001
Auslandskrankenversicherung Kanada
Wir sind spezialisiert auf Krankenversicherungen für Kanada
Service Telefon: +49 (0) 214 - 6026524
Startseite Impressum Kontakt Warum zu uns? Länder Sitemap DB2001
Auslands-
Krankenversicherung
Aufenthalte bis 1 Jahr
Aufenthalte 1 - 5 Jahren
Dauerhafte Aufenthalte
Single bis 6 Wochen
Familie bis 6 Wochen
Studenten/Schüler
Au Pair Versicherung
Firmen/Entsendung
Ausländer in Deutschland
Ausländer im Ausland
 
Auswärtiges Amt
Länder/Reiseinformationen
 
Travel Secure
Reiserücktritt
Reiseunfall
Work & Travel
Service Bereich
 
 
schnell-schneller-ONLINE
Beantragen Sie einfach
online Ihren Auslandsschutz
 
Sie haben
Fragen oder
brauchen Hilfe.

Rufen Sie an:
0214-6026524

Auslandskrankenversicherung z.B:

auslandskrankenversicherung-australien.de auslandskrankenversicherung-brasilien.de
auslandskrankenversicherung-china.de auslandskrankenversicherung-dubai.de
auslandskrankenversicherung-england.de auslandskrankenversicherung-kanada.de
auslandskrankenversicherung-mallorca.de auslandskrankenversicherung-neuseeland.de
auslandskrankenversicherung-norwegen.de auslandskrankenversicherung-schweden.de
auslandskrankenversicherung-schweiz.de auslandskrankenversicherung-spanien.de
auslandskrankenversicherung-suedafrika.de auslandskrankenversicherung-usa.eu

krankenversicherung-deutsche-im-ausland.de


Agentur DB2001 Deutschland 51373 Leverkusen Im Eisholz 25a Tel. 0214 - 6026524
 
Auslandsreise-Krankenversicherung
Weltweit für alle Auslandsreisen
Die Auslandsreisekrankenversicherung für Einzel-/Familien-Reisen
Im Urlaub zu erkranken gehört sicher zu den Erfahrungen, an die man sich später am wenigsten erinnern möchte.
Mit einer Auslandsreisekrankenversicherung treffen Sie eine umfangreiche Vorsorge, damit es Ihnen im Krankheitsfall schnell besser geht.
Auslandsreise - Krankenversicherung
bis zu 6 Wochen
Auslandsreise - Krankenversicherung
für beliebig viele Reisen
Krankenschutz bei Urlaubs- und Geschäftsreisen bis zu 6 Wochen
Tarif ARE schützt Sie vor unvorhergesehenen Krankheitskosten im Ausland. Denn oft werden Reisende im Ausland als Privatpatienten behandelt und müssen mit erheblichen Kosten rechnen. Der gesetzliche oder private Krankenversicherungsschutz deckt in der Regel nicht alle Risiken ab, die beim Auslandsaufenthalt auftreten können
100 % Arzt-, Zahnarzt- und Krankenhausbehandlung
ärztl. angeordneter Rücktransport
Im Todesfall: Überführung in die Heimat
Besondere Leistung:
24 Stunden Notruf-Service

Der günstige Reisebegleiter für unterwegs ab 8,50 Euro pro Person und Jahr
Der günstige Weg zum entspannten Reisen für die ganze Familie
(ab 20.-Euro)
Die Jahresversicherung mit automatischer Vertragsverlängerung für beliebig viele Reisen ins Ausland.
Versicherungsfähig sind Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
Der Versicherungsschutz besteht weltweit im Ausland für beliebig viele Reisen mit einer Reisedauer von
bis zu 56 Tagen bei Urlaubsreisen
bis zu 10 Tagen bei Geschäftsreisen
ab 9.50 Euro
Wichtige Informationen
weltweite Geltung für jede Urlaubsreise ins Ausland bis zu jeweils 56 Tagen
weltweite Geltung für jede Geschäftsreise ins Ausland bis zu jeweils 10 Tagen
keine Altersbeschränkung
kein Selbstbehalt
der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt, jedoch frühestens am Tag nach Eingang des Antrages.
Kostenerstattung für einen medizinisch sinnvollen Rücktransport
Nachhaftung bis zur Transportfähigkeit
Versicherungsschutz auch für Vorerkrankungen [Ausnahme s. § 6 (1) VB-KV 2008 (RKJ)]
die Versicherung verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr, sofern diese nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird
maßgebend für die Prämienermittlung ist das tatsächliche Geburtsdatum
die Versicherungsbestätigung ist der Versicherungsschein; ein gesondertes Dokument wird nicht erstellt
Jahres-Rücktrittversicherung plus Urlaubsgarantie für beliebig viele Reisen m. automat. Verlängerung
Die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung und die Reiseabbruch-Versicherung versichert die Übernahme der Kosten, die entstehen, wenn Sie Ihre Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses nicht antreten können oder Ihre Reise abbrechen müssen.
Für den Fall, dass Sie Ihre Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses abbrechen, unterbrechen oder verlängern müssen erstatten wir Ihnen z. B. bei einem Reiseabbruch innerhalb der ersten Hälfte der Reisezeit (maximal 8 Tage) den vollen Reisepreis.
Zu den versicherten Ereignissen zählen u. a. eine unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall, Schwangerschaft.
Die vollständige Leistungsbeschreibung finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

Produktinformationen
Wichtige Informationen
Beiträge
Versicherungsbedingungen
Unfallversicherung+PHV
Weltweiter Schutz